Arbeitszeugnisse
ohne Aussage
Frankfurt/Main, 31. Januar 2006
Arbeitszeugnisse haben ihre Aussagekraft weitgehend verloren.
Ihr Wert beschränkt sich auf die Beschreibung der Fakten, wie Tätigkeiten und
Erfolge eines Mitarbeiters. Deshalb sollten Kandidaten ihr Zeugnis besonders
darauf prüfen, ob ihre Tätigkeiten richtig und vollständig wiedergegeben sind.
Die Rechtsprechung verlangt: Zeugnisse
müssen wohlwollend formuliert sein. Gleichzeitig müssen sie der Wahrheit
entsprechen. Deshalb hat sich eine eigene Sprache zur Bewertung von
Mitarbeitern entwickelt. Ihre Aussagekraft haben Zeugnisse dabei weitgehend
verloren.
Der Missstand ist offensichtlich: Ein
schlechtes Zeugnis wird fast immer mit Erfolg angefochten. Wenn aber nur gute
oder sehr gute Beurteilungen ausgestellt werden, verlieren Zeugnisse ihre
Bedeutung und Arbeitgeber ein wichtiges Entscheidungsinstrument. Zwangsläufig
geht der Trend mehr und mehr dahin, dass zusätzlich Referenzen eingeholt
werden.
Zeugnisse dienen heute lediglich als
Nachweis und Beschreibung einer ausgeübten Tätigkeit. Beim Prüfen ihres
Zeugnisses sollten Kandidaten daher besonders auf die Darstellung ihrer
Tätigkeiten und Erfolge achten: Wurden ihre Aktivitäten umfassend beschrieben,
die wichtigsten Aufgaben zuerst, weniger wichtige zuletzt? Stehen die
Hauptaufgaben im Vordergrund und nicht etwaÂ
Nebenprojekte?
Da Mitarbeiter in aller Regel ein gutes
oder sehr gutes Zeugnis bekommen, sollte das eigene nicht schlechter sein.
Kandidaten sollten also auf die üblichen Formeln und Beurteilungsfloskeln
achten, um nicht aus dem Rahmen zu fallen. Auf Lobeshymnen sollte allerdings
verzichtet werden: Ein Arbeitgeber könnte befürchten, dass eine
Auseinandersetzung am Arbeitsgericht dahinter steckt.
Eine kurze Checkliste zu formalen und
inhaltlichen Zeugniskriterien können Interessenten gerne erhalten. Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus und geben Sie Ihre Email-Adresse an. Pressekontakt: Xenagos GmbH, Christopher Funk, Löwengasse 27, 60385 Frankfurt Telefon 0 69/ 20 45 63-10, Telefax 0 69/ 20 45 63-66 eMail funk@xenagos.de, www.xenagos.de
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